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Option zur unbeschränkten Steuerpflicht, Negativsteuer, Berücksichtigung von Auslandseinkünften

Judikatur-AusleseBearbeiter: Dr. Josef Fuchs, Senatspräsident des VwGH i.R.ÖStZ 2022/590ÖStZ 2022, 604 Heft 20 v. 15.11.2022

EStG 1988: § 1 Abs 4, § 33 Abs 8

VwGH 3. 2. 2022, Ro 2021/15/0009, 0010

§ 33 Abs 8 EStG 1988 idF BGBl I 2015/118 regelt in seinen ersten drei Ziffern Tatbestände von Erstattungen von Absetzbeträgen bzw Teilen von Sozialversicherungsbeiträgen ("SV-Rückerstattung") für Stpfl, bei denen sich nach § 33 Abs 1 und 2 EStG 1988 eine Einkommensteuer unter Null ergibt (Negativsteuer). Nach der Berechnungsregel des § 33 Abs 8 Z 4 EStG 1988 sind aufgrund zwischenstaatlicher und anderer völkerrechtlicher Vereinbarungen steuerfreie Einkünfte für Zwecke der Berechnung der Einkommensteuer gem Z 1—3 leg cit wie steuerpflichtige Einkünfte zu behandeln.

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