Dass die nationale Umsetzung der Steuerbefreiungen für Bildungsleistungen und Privatlehrer nicht vollständig den unionsrechtlichen Vorgaben entspreche, wurde in Rsp und Lehre bereits mehrfach ausgeführt. Der Beitrag gibt zunächst einen Überblick über die Unterschiede zwischen den unionsrechtlichen Vorgaben und der nationalen Regelung und veranschaulicht am Beispiel der Besteuerung von Krankenpflegeschulen, wie diese Unterschiede Rechtsunsicherheit erzeugen.