Durch das derzeit in Form einer Regierungsvorlage vorliegende Abgabenänderungsgesetz (AbgÄG 2022) würden Än-
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derungen im UStG vorgenommen, die ab Juli 2022 bzw ab dem Jahr 2023 gelten und für die Rechtsanwender große Praxisrelevanz hätten. Die Änderungen dienten der Anpassung an bestehende EU-Rechtsvorschriften, stellten aber auch eine Reaktion auf Rechtsprechungen dar bzw würden teils auch aus ökologischen Motiven verankert. Der Beitrag beschäftigt sich mit den — aus Praktikersicht — relevantesten Auswirkungen.