Am 16. 6. 2022 besiegelte der EuGH mit seinem Urteil in der Rs Kommission/Österreich das Schicksal einer von Anfang an umstrittenen Neuregelung im System der österr Familienleistungen. Diese betraf die Familienbeihilfe sowie die kinderbezogenen Absetzbeträge in der Einkommensteuer. Wenn diese für Kinder gewährt wurden, deren ständiger Aufenthalt in einem anderen Staat als Ö lag, wurde die Höhe der Ansprüche seit 1. 1. 2019 an das relative Preisniveau die-