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Teuerungs-Entlastungspaket Teil II. Ausgleich der kalten Progression oder Wechsel zur Realbesteuerung? (Brandner/Baumgartner, SWK 23-24/2022, S. 935)

Artikelrundschau August 2022 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)MMag. Maria Gold-TajalliÖStZ 2022/567ÖStZ 2022, 600 Heft 20 v. 15.11.2022

Die kalte Progression entstehe aus dem Zusammenspiel einer nominellen Einkommenssteigerung, der Inflation und eines progressiven Steuertarifs. Systemimmanent und ohne Anpassung des Einkommensteuergesetzes steige so die Steuerquote. Dem Regierungsvorhaben "Teuerungs-Entlastungspaket Teil II" zufolge sollen die Tarifgrenzen und Absetzbeträge jährlich im Ausmaß der gesamten Inflation angepasst werden, um eine inflationsneutrale Einkommensbesteuerung zu gewährleisten. Das Entlastungsvolumen werde so durch einen "Tarif auf Rädern" (TaR) bestimmt. Diese mikroökonomisch motivierte Vorgangsweise impliziere makroökonomisch eine systematische Überkompensation in dem Sinn, dass die Steuersenkungen immer höher seien als die steuerlichen Mehreinnahmen, die durch die kalte Progression erzielt würden. Das Ausmaß der Differenz könne beträchtlich sein: Für die Lohn- und Einkommensteuer der Periode 2023 bis 2026 weise der Ministerialentwurf Kosten des TaR von kumuliert 20,3 Mrd € aus, während die Mehreinnahmen aus der kalten Progression auf 6,1 Mrd € geschätzt worden seien. Im Beitrag wird ein Mechanismus zum Ausgleich der kalten Progression vorgeschlagen, der "nur" die Mehreinnahmen aus der kalten Progression vollständig kompensiert. Dieser wird den Mehrkosten des TaR gegenübergestellt. Ein Anstieg der Lohnsteuerquote, der aus der Wirkung der realen Progression durch einen Anstieg der Reallöhne pro Kopf resultiert, könnte "klassisch" auch im Zuge einer Steuerreform ausgeglichen werden.

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