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Gemeinsamer Meldestandard (GMS) 2020: Begutachtungsentwurf der OECD-Änderungsvorschläge und öffentliche Konsultation (Teil 2)

Internationales SteuerrechtMartin Reiter, BA, MA/Laura Turcan, LL.M.ÖStZ 2022/564ÖStZ 2022, 581 Heft 20 v. 15.11.2022

Am 22. Februar 2022 hat die OECD einen zweiteiligen OECD-Begutachtungsentwurf vorgestellt, der einerseits einen neuen Transparenzstandard für Krypto-Vermögenswerte einführt und andererseits wesentliche Änderungen am Gemeinsamen Meldestandard (GMS; englisch: Common Reporting Standard, CRS) vornimmt. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Inhalte des Begutachtungsentwurfs, die den GMS betreffen, und Ergebnisse der entsprechenden öffentlichen Konsultation und untersucht die Hintergründe der unterschiedlichen Vorschläge sowie ihre potenziellen Auswirkungen auf Österreich. Der erste Teil des Beitrags (ÖStZ 2022, 564) hat die Hintergründe der Ausweitung der Meldepflichten auf E-Geld und ähnliche Produkte sowie die Beseitigung von möglichen Überschneidungen mit dem neuen Transparenzstandard für Krypto-Vermögenswerte unter Berücksichtigung der Ergebnisse der öffentlichen Konsultation und der möglichen Auswirkungen auf Österreich erläutert. Im zweiten Teil des Beitrages werden die Hintergründe der übrigen vorgeschlagenen Änderungen des GMS und ihre Auswirkungen auf Österreich erläutert und die für die Umsetzung erforderlichen Schritte bzw Zeitrahmen angesprochen.

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