Um eine rasche Abwicklung des im Oktober beschlossen Energiekostenzuschusses (siehe schon ÖStZ 2022/537 bzw zur Erhöhung des Budgetrahmens und Änderung des UEZG nun BGBl I 2022/169 vom 31. 10. 2022) sicherzustellen, startet die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss bereits ohne genehmigte Förderungsrichtlinie: Ab 7. bis 28. 11. 2022 ist eine Voranmeldung für Unternehmen im Fördermanager der aws möglich. Unternehmen erhalten in der Folge eine Absendebestätigung und Informationen über einen Zeitraum für die formale Antragseinreichung. Die Vergabe der Antragszeiträume erfolgt analog der Vergabe der Fördermittel nach dem First come-First served-Prinzip. Die Antragszeiträume starten - vorbehaltlich der Genehmigung durch die Europäische Kommission - frühestens am 29. 11. 2022 und enden spätestens am 15. 2. 2023. Der Förderzeitraum reicht von 1. 2. 2022 bis 30. 9. 2022.