Der BFH hatte in einem am 21. 7. 2022 veröffentlichten Beschluss aufgrund einer summarischen Prüfung in einem Verfahren zur Aussetzung der Vollziehung (AdV) ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen geäußert, soweit diese nach dem 31. 12. 2018 entstanden sind (BFH 23. 5. 2022, V B 4/22 [AdV]). Im Beitrag werden Inhalt und Praxishinweise vorgestellt.