Eigentlich war die im Teuerungs-Entlastungspaket I geschaffene Regelung, wonach der Dienstgeber 2022 und 2023 Teuerungsprämien bis zu 3.000 € pro Kopf jährlich abgabenfrei gewähren könne, als schnelle und praktisch leicht handhabbare Maßnahme gedacht. Doch der Teufel liege im Detail. Die in der Praxis auftauchenden Fragen und Unklarheiten würden sich bereits türmen. Die Zeit dränge, denn die Betriebe möchten rasch handeln, um ihre Mitarbeiter in der aktuellen Teuerungswelle rasch zu unterstützen. Während die erhoffte BMF-FAQ-Sammlung noch auf sich warten lasse, haben die Autoren die für die Praxis wichtigsten Fragen zusammengetragen und beantworten diese auf Basis der gesetzlichen Regelung und des aktuell verfügbaren Informationsstandes.