Der erste Teil des Teuerungs-Entlastungspakets mit kurzfristigen Maßnahmen wurde bereits im Juni 2022 vom Parlament beschlossen (siehe ÖStZ 2022/388 zu BGBl I 2022/93). Am 12. Oktober 2022 stehen nun die langfristigen Maßnahmen ab dem Jahr 2023 (vgl ÖStZ 2022/349) auf der Tagesordnung des Nationalrates.