Im Rahmen von Lohnabgabenprüfungen bei GmbH komme es immer wieder zu Nachfragen von Prüfern betreffend der "Zwischenschaltung" von Personen- oder Kapitalgesellschaften und Lohnnebenkostenpflicht. Das BFG habe sich so eine "missglückte" Zwischenschaltung einer Ärzte-OG angesehen, die Leistungen an eine GmbH (Institut für radiologische Spezialdiagnostik) fakturiert hat.