vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Reparaturbonus - was tun in der Kasse? (Knasmüller, SWK 20-21/2022, S. 870)

Artikelrundschau Juli 2022 - Teil 2Gesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale Rechnungslegung (Bilanzierung)MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2022/523ÖStZ 2022, 526 Heft 18 v. 27.9.2022

Der Reparaturbonus sei eine unbürokratische Förderungsmöglichkeit. Mit dem Reparaturbonus erhalten Privatpersonen eine Förderung von bis zu 200 € für die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten und bis zu 30 € für die Einholung eines Kostenvoranschlags bei teilnehmenden Partnerbetrieben. Die Förderung werde dabei direkt bei Bezahlung der Rechnung unter Vorlage eines Bons abgezogen. Der Autor zeigt, wie die diesbezügliche Abrechnung in der Registrierkasse funktioniert.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!