Der Reparaturbonus sei eine unbürokratische Förderungsmöglichkeit. Mit dem Reparaturbonus erhalten Privatpersonen eine Förderung von bis zu 200 € für die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten und bis zu 30 € für die Einholung eines Kostenvoranschlags bei teilnehmenden Partnerbetrieben. Die Förderung werde dabei direkt bei Bezahlung der Rechnung unter Vorlage eines Bons abgezogen. Der Autor zeigt, wie die diesbezügliche Abrechnung in der Registrierkasse funktioniert.