Die Zerschlagung des wirtschaftlichen Organismus eines Betriebs, Teilbetriebs oder einer Mitunternehmerschaft in Form einer (echten) Aufgabe unterliegt den Ermittlungs- und Besteuerungsnormen des § 24 EStG. Etwaige Aufgabegewinne würden ggf iVm § 37 Abs 2 und 5 EStG begünstigt besteuert. Der Beitrag zentriert die komplexen Abgrenzungs- und Ermittlungsnormen sowie die Voraussetzungen und steuerlichen Wirkungen der Begünstigungen.