Das BFG befasste sich in seiner jüngsten Rsp mit der Frage, inwiefern ein im Leasingvertrag vereinbartes Andienungsrecht den vom EuGH in der Rs Mercedes Benz festgelegten Kriterien für die Annahme einer Lieferung des Leasinggegenstands an den Leasingnehmer entspricht. Zudem nahm das BFG zur Frage eines möglichen Missbrauchs bei Ausübung des gesetzlichen Wahlrechts zur steuerpflichtigen Vermietung für die Rechtslage vor dem 1. StabG 2012 (Verzicht gem § 6 Abs 2 UStG idF vor 1. StabG 2012 auf die Steuerfreiheit von Grundstücksvermietungen) und dem Zusammenwirken dieser Bestimmung mit dem Berichtigungszeitraum für Vorsteuern gem § 12 Abs 10 UStG sowie der Möglichkeit eines Wechsels zur umsatzsteuerfreien Vermietung bzw Veräußerung nach Ablauf des Berichtigungszeitraums Stellung.