Nach der Neuregelung des Art 25 UStG im Zuge des AbgÄG 2022 werde ein Dreiecksgeschäft gesetzlich als Reihengeschäft definiert. Künftig würden die Regelungen daher auch bei Reihengeschäften mit mehr als drei Beteiligten zur Anwendung gelangen können. Die gesetzliche Änderung im Rahmen des AbgÄG 2022 eröffne einerseits mehr Handlungsspielraum, gleichzeitig aber ergäben sich daraus auch neue Problemfelder, welche die Autorin kurz darstellt.