Mit dem Bundesgesetz über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung (ABBG) wurde der BMF beauftragt, ein solches Amt einzurichten. Mit 1. 1. 2021 wurden die Abgaben- und Sozialbetrugsbekämpfungseinheiten des BMF im Amt für Betrugsbekämpfung (ABB) zusammengeführt. Am 15. 6. 2022 wurde die Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz 2022 (AbgÄG 2022) in den Nationalrat eingebracht, gemäß der Neuerungen im Bereich der Steuerfahndung und der Zentralstelle Internationale Zusammenarbeit (ZIZ) vorgesehen seien. Der Beitrag widmet sich dem Aufgabenfeld des ABB in den Geschäftsbereichen Steuerfahndung und der ZIZ und stellt die Änderungen des ABBG gemäß der Regierungsvorlage vor.