Die Autoren fassen die wesentlichen Diskussionsbeiträge zu einem Sachverhalt zusammen, welcher anlässlich der 16. SWI-Jahrestagung präsentiert wurde. Es ging um eine grenzüberschreitende Arbeitskräftegestellung. Der inländische Beschäftiger behielt vom gesamten Gestellungsentgelt die Abzugsteuer ein. Mangels Betriebsstätte im Inland kam Ö nach dem DBA kein Besteuerungsrecht an den Gewinnen des Gestellers zu. Das Finanzamt versagte die Rückzahlung, da kein freiwilliger Lohnsteuerabzug erfolgt war und die amtswegig errechnete Lohnsteuer die Abzugsteuer übersteigen würde. Das BFG gab der Beschwerde statt. Der VwGH hatte über die Revision zu entscheiden.