Die Forschungsprämie stellt ein wichtiges Instrument zur Förderung des Wissenschafts- und Wirtschaftsstandorts Österreich dar. Im Gegensatz zu Deutschland, wo nur die Berücksichtigung von Personalaufwendungen (inkl eines fiktiven Unternehmerlohns) in der Höhe von max 2.000.000 €1 in der Bemessungsgrundlage der "Forschungsprämie" erlaubt ist, fördert Österreich im Bereich der eigenbetrieblichen Forschung sowohl Löhne und Gehälter als auch Gemeinkosten, Finanzierungsaufwendungen sowie unmittelbare Aufwendungen und Investitionen, die mit Forschung und Entwicklung in Zusammenhang stehen, ohne hierfür eine Deckelung vorzusehen.2 Um weiterhin verstärkt die Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten in Österreich zu fördern und gleichzeitig wichtige Investitionsanreize für den Standort zu schaffen, wurden durch das Abgabenänderungsgesetz 20223 (AbgÄG 2022) neue Maßnahmen im Bereich der Forschungsprämie umgesetzt, die durch Änderungen im Gesetz und in der Forschungsprämienverordnung zu Vorteilen bei Forschungsunternehmen führen sollen. Im vorliegenden Beitrag werden die drei neuen Maßnahmen erläutert und analysiert.4 Zudem werden auch die Auswirkungen der Änderungen auf die Bilanzierung der Forschungsprämie dargelegt.