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Ausschüttungen aus Kapitalgesellschaften und KESt-Erstattung - der VwGH klärt die Zurechnung von Ausschüttungen bei "cum-/ex-Geschäften"

Steuerrecht AktuellUniv.-Prof. Dr. Reinhold BeiserÖStZ 2022/491ÖStZ 2022, 489 Heft 17 v. 15.9.2022

Werden Aktien mit oder ohne Dividendenanspruch veräußert ("cum-/ex-Geschäfte"), stellt sich die Frage, wem die Ausschüttungen und ein Anspruch auf KESt-Erstattung oder -Anrechnung zuzurechnen sind. Der VwGH hat diese Frage systematisch und teleologisch konsistent gelöst.

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