Basierend auf dem 2010 eingeführten OECD-Ansatz müssten die Vermögenszuordnung und die Einkommensverteilung auf den Funktionen basieren, die von verschiedenen Teilen des Unternehmens wahrgenommen werden. DE habe dieses Konzept in das dAStG übernommen und sehe damit wesentliche Personenfunktionen als maßgeblichen Faktor für die Vermögensaufteilung an Hauptsitz und Betriebsstätte. Bei einem von einer dt Personengesellschaft betriebenen Windpark ohne eigene in DE tätige Arbeitnehmer, deren Anteilseigner eine dänische Personengesellschaft war, forderte die dt Steuerverwaltung das dänische Unternehmen auf, die in den dt Windkraftanlagen verborgenen Rücklagen zu versteuern. Bendlinger analysiert die Schlussfolgerungen der Gerichte unter Berücksichtigung möglicher Auswirkungen aus österr Sicht.