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Keine Relevanz der "Significant People Functions" bei personallosen Betriebsstätten (Bendlinger, SWI 6/2022, S. 284)

Artikelrundschau Juni 2022Allgemeines - international, EU-Recht, AuslandsbeziehungenMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2022/441ÖStZ 2022, 473 Heft 15 und 16 v. 5.8.2022

Basierend auf dem 2010 eingeführten OECD-Ansatz müssten die Vermögenszuordnung und die Einkommensverteilung auf den Funktionen basieren, die von verschiedenen Teilen des Unternehmens wahrgenommen werden. DE habe dieses Konzept in das dAStG übernommen und sehe damit wesentliche Personenfunktionen als maßgeblichen Faktor für die Vermögensaufteilung an Hauptsitz und Betriebsstätte. Bei einem von einer dt Personengesellschaft betriebenen Windpark ohne eigene in DE tätige Arbeitnehmer, deren Anteilseigner eine dänische Personengesellschaft war, forderte die dt Steuerverwaltung das dänische Unternehmen auf, die in den dt Windkraftanlagen verborgenen Rücklagen zu versteuern. Bendlinger analysiert die Schlussfolgerungen der Gerichte unter Berücksichtigung möglicher Auswirkungen aus österr Sicht.

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