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Die sechste Änderung der Amtshilferichtlinie: DAC 7

Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz (DPMG)David Orzechowski, BSc. (WU), LL.B. (WU), LL.M. (WU)/Mag. Dr. Nicole RedelÖStZ 2022/422ÖStZ 2022, 426 Heft 15 und 16 v. 5.8.2022

Im März 2021 wurde die DAC 711RL 2021/514/EU des Rates v 22. 3. 2021 zur Änderung der RL 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung, ABl L 2021/104, 1 (DAC 7). im Rat der EU einstimmig beschlossen. Die Richtlinie wurde in Österreich im Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz22Bundesgesetz über den verpflichtenden automatischen Informationsaustausch betreffend meldende Plattformbetreiber im Bereich der Besteuerung (Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz — DPMG), BGBl I 2022/108. umgesetzt, welches mit 1. 1. 2023 in Kraft tritt. Dieser Beitrag beleuchtet die Beweggründe für die Vorlage dieses Vorschlags im internationalen Kontext und geht auf die Zielsetzungen und Zwecke der Initiative ein.

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