Wir freuen uns, Ihnen schon so kurz nach dem Beschluss des AbgÄG 2022 mit dieser ÖStZ-Spezialausgabe einen kompakten und gleichzeitig umfassenden Überblick über das Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz (DPMG) geben zu können. Mit dem DPMG erfolgte die Umsetzung der sechsten Änderung der EU-Amtshilferichtlinie (DAC 7) in österreichisches Recht. Das DPMG verpflichtet Plattformbetreiber zur Meldung von diversen Informationen ans Finanzamt Österreich und regelt die Durchführung der Amtshilfe zwischen Österreich und am automatischen Informationsaustauch teilnehmenden Drittländern im Bereich der Besteuerung bezüglich der gemeldeten Informationen. Ziel des DPMG ist es, die Transparenz im Steuerbereich zu erweitern und damit Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung vor dem Hintergrund des kontinuierlichen Voranschreitens der Digitalisierung der Wirtschaft zu bekämpfen. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die Steuerbehörden umfassende und relevante Informationen über Plattformbetreiber und über jene Personen (Anbieter), die die jeweiligen Plattformen für die Ausübung ihrer relevanten Tätigkeiten nutzen, erhalten. Die Meldung der Informationen und der automatische Austausch darüber versetzt die Mitgliedstaaten in die Lage, die ordnungsgemäße Veranlagung von Ertragsteuern vorzunehmen.