Seit einem Jahrzehnt kämen bei der ö Justiz angestellte (externe) Experten aus dem Finanz- und Wirtschaftsbereich in fachspezifischen Strafverfahren zum Einsatz. Der Beitrag gewährt einerseits praktische Einblicke in die gegenwärtige Form der Expertenbeiziehung im gerichtlichen Finanzstrafverfahren und stellt andererseits rechtspolitische Überlegungen für die Zukunft an.