Mit Einführung der begleitenden Kontrolle könne durch eine laufende Abstimmung mit der Finanzverwaltung auf eine spätere Außenprüfung weitgehend verzichtet werden. Voraussetzung ist die Implementierung eines Steuerkontrollsystems im Unternehmen. Neben den Vorgaben für ein SKS enthält die SKS-PV auch ausführliche Angaben zu der Thematik des Gutachtens, das bei der Teilnahme an der begleitenden Kontrolle notwendig ist. Die Autoren stellen die wesentlichen Aussagen und Anforderungen der dazu ergangenen VO dar.