Am 29. 3. 2017 hätten das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland den Europäischen Rat unterrichtet, aus der Europäischen Union austreten zu wollen. Sie lösten damit das in Art 50 EUV beschriebene Verfahren aus. Nach aktuellem Stand sehe es nicht nach einer Verlängerung aus. Vielmehr sei davon auszugehen, dass der Brexit - in welcher Form auch immer (weich, hart [dh ohne Abkommen]) Ende März 2019 erfolgen werde. Allerdings bestehe bis dato die Möglichkeit einer Übergangsphase bis zum 31. 12. 2020. Der deutsche Gesetzesentwurf des Brexit-StBG soll steuerliche Übergangsregeln für Sachverhalte normieren, in denen Stpfl bereits in der Vergangenheit steuerrelevant disponiert haben.