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Beschränkte Steuerpflicht, Rückzahlungsantrag und Ansässigkeitsbescheinigung (Ritz, SWI 3/2019, S. 129)

Artikelrundschau März 2019 - Teil 1Allgemeines - international, EU-Recht, AuslandsbeziehungenMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2019/308ÖStZ 2019, 239 Heft 9 v. 6.6.2019

§ 240a BAO sei nach dem Wortlaut für zu Unrecht einbehaltene Lohnsteuer auch dann anwendbar, wenn die Frage der Ansässigkeit für die Rückzahlung abgabenrechtlich völlig bedeutungslos ist. Das zweistufige Antragsverfahren (elektronische Vorausmeldung, Antrag auf Papier) sowie das Erfordernis einer Ansässigkeitsbescheinigung gelten nicht bei unbeschränkter Steuerpflicht und für Anträge auf Veranlagung gemäß § 102 Abs 1 Z 3 EStG.

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