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Einzelbetreuung von Jugendlichen (kein Jugendheim), kein ermäßigter Umsatzsteuersatz

Judikatur-AusleseDr. Josef Fuchs, Senatspräsident des VwGHÖStZ 2019/294ÖStZ 2019, 214 Heft 8 v. 5.5.2019

UStG 1994: § 10 Abs 2 Z 14

VwGH 22. 11. 2018, Ro 2016/15/0014

Die Intention des Gesetzgebers zur Steuersatzermäßigung für eine Heimbetreuung in § 10 Abs 2 Z 14 UStG kann darin gesehen werden, die Betreuungskosten ua in Jugendheimen, welche die Aufwendungen eines entsprechend kostenintensiven Raum- und Leistungsangebotes umfassen, durch die Steuersatzermäßigung zu entlasten. Eine stundenweise sozialpädagogische Einzelbetreuung von verhaltensauffälligen Jugendlichen, wobei der Sozialpädagoge in der Ursprungsfamilie, in anderen Unterkünften der Jugendlichen, im Gefängnis oder in der Wohnung der Jugendlichen tätig wird, ist damit nicht begünstigt.

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