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Stock Option Programm, "Personalaufwand", Drittaufwand, Drohverlustrückstellung

Judikatur-AusleseDr. Josef Fuchs, Senatspräsident des VwGHÖStZ 2019/288ÖStZ 2019, 212 Heft 8 v. 5.5.2019

EStG 1988: § 4 Abs 1 und 4, § 5 Abs 1, § 6 und § 9 Abs 1 KStG 1988: §§ 7 und 8 Abs 1

VwGH 31. 1. 2019, Ro 2017/15/0037 (ebenso VwGH 31. 1. 2019, Ro 2017/15/0036)

Strittig ist, ob ein iZm der Einräumung von bedingten Bezugsrechten (Optionen) durch eine börsenotierte Gesellschaft (AG) an ihre Mitarbeiter im Rahmen eines Stock Options Plans verbuchter "Personalaufwand" steuerlich zu berücksichtigen ist. Die Optionen bezogen sich einerseits auf im Wege einer Kapitalerhöhung der AG geschaffene Aktien und andererseits (zumindest teilweise) auf durch die AG im Wege des entgeltlichen Erwerbs (Ankaufs) erworbene eigene Aktien.

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