Der neue § 10a KStG, der die Hinzurechnungsbesteuerung umgesetzt und den Methodenwechsel modifiziert habe, sei eine zentrale Bestimmung des Konzernsteuerrechts. Vor diesem Hintergrund komme der dazu ergangenen VO große praktische Bedeutung zu. Eine intensive fachliche Diskussion des Begutachtungsentwurfs habe zu einigen wichtigen Änderungen in der Endversion der VO geführt, die im Beitrag kurz dargestellt werden.