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Kraftstoffe sind nur dann steuerbar, wenn sie im Steuergebiet verwendet werden (Pistotnig, BFGjournal 2/2019, S. 68)

Artikelrundschau Februar 2019 - Teil 1Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, KammerumlageMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2019/262ÖStZ 2019, 187 Heft 7 v. 19.4.2019

In dem vom Autor vorgestellten Fall war zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen Kraftstoffe einer Mineralölsteuer unterliegen. Kraftstoffe seien nur dann steuerbar, wenn sie im Steuergebiet verwendet werden.

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