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Horizontal Monitoring - begleitende Kontrolle (Elmecker/Zischg, Aufsichtsrat aktuell 1/2019, S. 7)

Artikelrundschau Februar 2019 - Teil 1(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2019/248ÖStZ 2019, 186 Heft 7 v. 19.4.2019

Aufgrund der ersten Erfahrungen aus den Niederlanden wurde im Jahr 2011 seitens des BMF das Pilotprojekt "Horizontal Monitoring" mit dem Ziel der Stärkung der tax compliance initiiert. Diese strategische Neuausrichtung stelle einen Paradigmenwechsel in der Finanzverwaltung dar und setze auf Offenheit, Vertrauen und Transparenz. Mit 1. 1. 2019 startete der Regelbetrieb unter dem Namen "begleitende Kontrolle". Da Aufsichtsräte die Überwachung des internen Kontrollsystems zur Aufgabe hätten, sei nunmehr bei Beteiligung des Unternehmens an diesem Regelbetrieb auch die Überwachung (Beratung) des Steuercontrollings Bestandteil ihrer Tätigkeit.

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