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Vorsteuerabzug für ein Wohn­mobil (Renner, taxlex 1/2019, S. 26)

ArtikelrundschauJänner 2019 - Teil 1MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2019/182ÖStZ 2019, 134 Heft 5 v. 28.3.2019

Wohnmobile sind Spezialfahrzeuge, die überwiegend für Schlaf- oder Aufenthaltszwecke ausgestattet sind; sie unterscheiden sich somit von Personenkraftwagen. Da sie weder ausschließlich noch vorwiegend der Personenbeförderung dienen und keine "Mischform zwischen Lastwagen und Personenwagen" sind, fallen sie nicht unter den für Pkw und Kombinationskraftwagen geltenden Vorsteuerausschluss des § 12 Abs 2 Z 2 lit b UStG 1994.

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