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Spekulationseinkünfte, Zeitpunkt der Verlustrealisierung

JudikaturDr. Josef Fuchs, Senatspräsident des VwGHÖStZ 2019/112ÖStZ 2019, 73 Heft 3 v. 28.2.2019

EStG 1988: § 30 Abs 4

VwGH 25. 4. 2018, Ra 2016/13/0012

Ein allfälliger Fehlbetrag (Verlust) aus einem Spekulationsgeschäft nach § 30 Abs 4 EStG (in der für das Streitjahr 2006 geltenden Fassung BGBl I 2001/59) wird in dem Jahr als Spekulationsverlust iSd § 30 Abs 4 EStG wirksam, in dem erstmals feststeht, dass die Einnahmen die Anschaffungs- und Werbungskosten nicht überschreiten werden (vgl Stoll, Rentenbesteuerung4, Rz 1002; ebenso Büsser in Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer - Kommentar, 55. Lfg., 2013, § 19 EStG 1988 Tz 72; sowie Kirchmayr/Perl in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG17, § 31 Tz 162, zur mit dem 1. StabG 2012, BGBl I 2012/22, eingeführten gleichlautenden Bestimmung des § 31 Abs 2 EStG).

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