Knechtl habe sich in SWK-Heft 27/2018, S. 1211 ff, mit der Frage befasst, wer über die Einsicht in Akten der Abgabenbehörde entscheidet und sei zum Schluss gekommen, dass das BFG die Entscheidung über die Akteneinsicht treffen müsse. Dabei sei jedoch der Aspekt zu kurz gekommen, dass die vom Finanzamt geführten Akten nicht körperlich sondern elektronisch vorgelegt würden.