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Vorsteuerabzug und Organschaft

Steuerrecht aktuellDr. Sebastian Pfeiffer, LL.M. (WU)/Univ.-Prof. MMag. Dr. Christoph UrtzÖStZ 2019/87ÖStZ 2019, 57 Heft 3 v. 28.2.2019

1. Problemstellung

Die umsatzsteuerliche Organschaft war und ist ein Thema, das in den letzten Jahren stark in den Fokus des wissenschaftlichen Diskurses gerückt ist. Zurückzuführen ist dies ua auf die Entwicklungen der Rechtsprechung des EuGH, angestoßen durch die Mitteilung der Europäischen Kommission zur Mehrwertsteuergruppe im Jahr 2009.11Vgl Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Option der MwSt-Gruppe gemäß Art 11 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem, KOM (2009) 325 endg. Auf Basis dieser Mitteilung kam es zu Vertragsverletzungsverfahren gegen eine Reihe von Mitgliedstaaten, die sich mit dem Thema des persönlichen Anwendungsbereichs der Organschaft auseinandersetzten.22Vgl EuGH 25. 4. 2013, C-65/11 , Kommission/Niederlande; 9. 4. 2013, C-85/11 , Kommission/Irland; 25. 5. 2013, C-74/11 , Kommission/Finnland; 25. 4. 2013, C-85/11 , Kommission/Vereinigtes Königreich; 25. 4. 2013, C-109/11 , Kommission/Tschechische Republik; 25. 4. 2013, C-95/11 , Kommission/Dänemark; 25. 4. 2013, C-480/10 , Kommission/Schweden. Daran anschließend musste der EuGH eine Frage zum territorialen Anwendungsbereich von Organschaften beantworten, die sich vor allem mit der Frage des Zusammenwirkens der Unternehmenseinheit zwischen Hauptniederlassungen und Betriebsstätten33Vgl EuGH 23. 3. 2006, C-210/04 , FCE Bank. sowie den nicht steuerbaren Innenumsätzen von Organschaften beschäftigte.44Vgl EuGH 17. 9. 2013, C-7/13 , Skandia America. Ein Jahr darauf wurde der Gerichtshof zum sachlichen Anwendungsbereich der deutschen Organschaft befragt.55Vgl EuGH 16. 7. 2015, verb Rs C-108/14 und C-109/14 , Larentia und Minerva.

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