Der Autor hat in den letzten Monaten verstärkt mit Prüfungen (GPLA) zu tun, bei denen die GKK bzw die Finanzverwaltung Ärzte, die im Rahmen eines Werkvertrags bzw freien Dienstvertrags tätig sind, als (echte) Dienstnehmer ansehen. In einer Entscheidung hat sich das BFG mit der Frage auseinandergesetzt, ob ein Arzt, der Befundungen in einem Röntgeninstitut (MRT und CT) durchführt, als steuerlicher Dienstnehmer anzusehen ist und der Arbeitgeber den Dienstgeberbeitrag und den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag zu entrichten hat.