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Verlustvortrag, Mantelkauf, keine "Durchgriffsbetrachtung"

JudikaturDr. Josef FuchsÖStZ 2018/181ÖStZ 2018, 104 Heft 4 v. 14.3.2018

KStG: § 8 Abs 4 Z 2

VwGH 13. 9. 2017, Ro 2015/13/0007

Der sog Mantelkauftatbestand des § 8 Abs 4 Z 2 KStG bringt die Rechtsfolge des Untergangs des Verlustvortragsrechts mit einer gesamthaften wesentlichen Änderung der Strukturen der Körperschaft innerhalb eines überschaubar kurzen Zeitraums in Verbindung (Verlust der wirtschaftlichen Identität).

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