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ImmoESt und GrESt bei der Rückgängigmachung einer Liegenschaftsveräußerung Steuerzahlung ohne endgültig erhöhte Leistungsfähigkeit (Endfellner, ecolex 10/2018, S. 939)

Artikelrundschau Oktober - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2018/919ÖStZ 2018, 730 Heft 24 v. 30.12.2018

Veräußere eine Privatperson eine Liegenschaft und werde dieser Vorgang rückgängig gemacht, könne die GrESt erstattet werden. Die ImmoESt werde nur im Falle eines rückwirkenden Ereignisses refundiert.

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