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Kein Sondersteuersatz für Versicherungsentschädigungen bei zerstörtem Betriebsgebäude (Hudobnik/Kampitsch, SWK 30/2018, S. 1321)

Artikelrundschau Oktober - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2018/916ÖStZ 2018, 730 Heft 24 v. 30.12.2018

Das BFG habe einem Stpfl, der nach dem Brand seines Betriebsgebäudes eine Versicherungsentschädigung erhalten hatte, die Anwendung des besonderen Steuersatzes für betriebliche Gewinne aus Grundstücksveräußerungen verwehrt. Die Autoren unterziehen das Erkenntnis einer kritischen Würdigung.

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