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Akteneinsicht im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren (Wieser, ZWF 5/2018, S. 263)

Artikelrundschau Oktober - Teil 1(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2018/892ÖStZ 2018, 703 Heft 23 v. 15.12.2018

Gem § 79 FinStrG bestehe im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren für Beschuldigte bzw für deren Vertreter ein umfassendes Recht auf Akteneinsicht. Aufgrund der großen praktischen Bedeutung dieses Instruments werden im Beitrag die grundlegenden Regelungen der Akteneinsicht dargestellt und Erfahrungen hierzu aus Sicht der Finanzstrafbehörde beschrieben.

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