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Nachforschungspflichten bei Rechnungsmängeln - österreichische Rechtsprechung zum Vertrauensschutz im Lichte der Rs Geissel/Butin (Geringer, SWI 10/2018, S. 480)

Artikelrundschau Oktober - Teil 1Allgemeines - international, EU-Recht, AuslandsbeziehungenMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2018/882ÖStZ 2018, 702 Heft 23 v. 15.12.2018

Um einen Steuerabzug zu erhalten, müsse eine Rechnung die wesentlichen Kriterien der Mehrwertsteuerrichtlinie erfüllen. Nach früheren Entscheidungen des VwGH und des BFG müsse die in einer Rechnung angegebene Adresse die Adresse sein, an welcher der Unternehmer seine wirtschaftlichen Tätigkeiten ausübt. Wenn auf einer Rechnung keine genauen Angaben gemacht werden, stehe das Recht zum Vorsteuerabzug dennoch zu, sofern die Sorgfaltspflichten beachtet werden.

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