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Neues Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Japan

Internationales SteuerrechtHon.-Prof. MR i.R. Dr. Heinz JirousekÖStZ 2018/871ÖStZ 2018, 688 Heft 23 v. 15.12.2018

Am 30. 1. 2017 wurde zwischen der Republik Österreich und Japan ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung unterzeichnet.11BGBl III 2018/167. Das Abkommen ist am 27. 10. 2018 in Kraft getreten und findet gem seinem Art 30 Abs 2 erstmals ab dem Steuerjahr 2019 Anwendung. Die nachstehende Übersicht enthält die wichtigsten Grundzüge des neuen Abkommens sowie eine zusammenfassende Gegenüberstellung mit dem OECD-Musterabkommen (OECD-MA) idF 2014 sowie dem alten DBA aus 1961. Das Abkommen wird vom MLI22 Multilateral Convention to implement tax treaty related measures to prevent base erosion and profit shifting; deutsche Übersetzung: Mehrseitiges Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung, kundgemacht in BGBl III 2018/93. nicht erfasst. Die für die Erfüllung des BEPS33 Base Erosion and Profit Shifting.-Mindeststandards erforderlichen Rechtsvoraussetzungen sowie darüber hinaus gehende BEPS-Maßnahmen wurden auf bilateralem Weg im Rahmen dieses Abkommens vereinbart.

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