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Indexierung von Familienbonus und Familienbeihilfe nach Kaufkraft im Wohnland des Kindes

Info aktuellBGBlBearbeiterin: Sabine SadloÖStZ 2018/869ÖStZ 2018, 680 Heft 23 v. 15.12.2018

Der mit dem JStG 2018, BGBl I 2018/62, ÖStZ 2018/629, eingeführte Familienabsetzbetrag "Familienbonus Plus" (inkl Kindermehrbetrag und Indexierung) wird mit 1. Jänner 2019 in Kraft treten. Dabei stellt der Familienbonus Plus weder einen Beitrag des Staates zum Unterhalt der Kinder dar, noch deckt er die Kinderlasten ab, die von den Eltern weiterhin zur Gänze übernommen werden. Der Steuerabzug bewirkt aber, dass sie diese Lasten zukünftig aus ihrem unversteuerten Einkommen leisten können und nicht eine darauf lastende Steuer dazu verdienen müssen. Der Beitrag des Staates zum Unterhalt bzw zu den Lebenshaltungskosten der Kinder erfolgt über die (mit einer Reihe von anderen Familienleistungen gekoppelte) Familienbeihilfe und Sachleistungen.

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