vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rechtsanwälte-GmbH, wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer, Dienstgeberbeitragspflicht

JudikaturDr. Josef Fuchs, Senatspräsident des VwGHÖStZ 2018/866ÖStZ 2018, 675 Heft 22 v. 4.12.2018

EStG 1988 § 22 Z 2, FLAG: § 41 Abs 2

VwGH 29. 5. 2018, Ra 2017/15/0108

Haben drei zu gleichen Teilen an einer Rechtsanwälte-GmbH (somit wesentlich iSd § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG) beteiligte Geschäftsführer kontinuierlich über einen längeren Zeitraum die Aufgaben der Geschäftsführung wahrgenommen, war das Merkmal der Eingliederung in den betrieblichen Organismus der GmbH zweifelsfrei gegeben, sodass nach ständiger Rechtsprechung (vgl VwGH 10. 11. 2004, 2003/13/0018, verst Senat) sonstige selbständige Einkünfte nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG vorlagen (die über § 41 Abs 2 FLAG ua die Dienstgeberbeitragspflicht hinsichtlich der Geschäftsführerbezüge auslösten).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte