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Abgabennachsicht bei "überlangem" Finanzstrafverfahren

JudikaturDr. Josef Fuchs, Senatspräsident des VwGHÖStZ 2018/862ÖStZ 2018, 674 Heft 22 v. 4.12.2018

BAO: § 236

VwGH 20. 6. 2018, Ra 2017/13/0064

Erfüllt ein Sachverhalt Merkmale sowohl der sachlichen als auch der persönlichen Unbilligkeit iSd §§ 2 und 3 der zu § 236 BAO ergangenen VO BGBl II 2005/435, ist im Rahmen einer Gesamtschau zu prüfen, ob die in rechtlicher Gebundenheit zu beurteilende Voraussetzung der Unbilligkeit der Abgabeneinhebung nach Lage des Falls iSd § 236 Abs 1 BAO erfüllt ist.

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