vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Schriftsteller, häusliches Arbeitszimmer, Fahrradkosten, Begründungsmängel

JudikaturDr. Josef Fuchs, Senatspräsident des VwGHÖStZ 2018/822ÖStZ 2018, 639 Heft 21 v. 23.11.2018

EStG 1988: § 4 Abs 4, § 20 Abs 1

VwGH 27. 6. 2018, Ra 2016/15/0072

Der materielle Mittelpunkt einer schriftstellerischen Tätigkeit liegt nach der Rechtsprechung des VwGH nach der Verkehrsauffassung im Arbeitszimmer (vgl zB VwGH 28. 5. 2009, 2006/15/0299). Dazu iSd § 20 Abs 1 Z 2 lit d EStG geltend gemachten Aufwendungen (AfA- und Betriebskostenanteil) für ein häusliches Arbeitszimmer kann nicht allein mit Ausführungen des BFG zur Pflicht des StPfl, Betriebsausgaben nachzuweisen (§ 138 BAO), die Anerkennung versagt werden (die Annahme des BFG, für einen - nahezu ausschließlich - betrieblich genutzten Raum seien keinerlei Aufwendungen angefallen, kann nicht ohne weiters mit der allgemeinen Lebenserfahrung in Einklang gebracht werden). Einen wesentlichen Begründungsmangel bildet es auch, die Betriebsvermögenseigenschaft eines (neben einem Zweitrad für private Zwecke genutzten) Fahrrads - ohne Auseinandersetzung mit der behaupteten Verwendung zur Zurücklegung betrieblicher Fahrten (zur Post, zum Bahnhof oder zum Büromaterialeinkauf) - nur deshalb zu verneinen, weil (unter Hinweis auf VwGH 24. 6. 1999, 94/15/0196) "ein Mountainbike kein Arbeitsmittel sei, sondern typischerweise der privaten Bedürfnisbefriedigung diene".

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte