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Nicht wesentlich beteiligte GmbH-Geschäftsführer: VwGH-Judikatur schafft weitgehende Rechtssicherheit (Sedlacek, SWK 22/2018, S. 959)

Artikelrundschau August 2018 - Teil 2Nichtselbstständige Tätigkeit (inkl Lohnsteuerabzug, Sozialversicherung und Lohnnebenabgaben), KapitalvermögenMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2018/781ÖStZ 2018, 620 Heft 20 v. 31.10.2018

Die Judikatur des VwGH zur steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Zuordnung der Bezüge von nicht oder nicht wesentlich beteiligten GmbH-Geschäftsführern, die aufgrund ihrer gesellschaftsrechtlichen Beziehung der Generalversammlung gegenüber weisungsgebunden sind, gewähre weit größere Rechtssicherheit als die sonst zur Abgrenzung solcher Vertragsverhältnisse vorhandene Judikatur. Noch nicht ausjudiziert sei, welche Weisungen der Generalversammlung von einer "gesellschaftlichen Sonderbestimmung" erfasst sein müssen, um bei Geschäftsführern Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit gemäß § 25 Abs 1 Z 1 lit b EStG auslösen zu können. Die Abgabenbehörden würden diese Bestimmung sehr weit auslegen.

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