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Die Bescheidberichtigung - kein Mittel für alle Fälle (Schuster, SWK 23-24/2018, S. 1001)

Artikelrundschau August 2018 - Teil 1(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2018/750ÖStZ 2018, 587 Heft 19 v. 15.10.2018

Das BFG habe kürzlich entschieden, dass bei behördlicher Nachlässigkeit eine Bescheidberichtigung gem § 293b BAO nicht offenstehe, weil der rechtswidrige Bescheid gerade nicht auf eine offensichtliche Unrichtigkeit in der Abgabenerklärung zurückzuführen war. Die Bescheidberichtigung sei kein Eventualinstrument, welches beliebig eingesetzt werden könne.

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