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E-Fax ist eine zulässige Einbringungsform (Rzeszut/Kapferer, SWK 22/2018, S. 954)

Artikelrundschau August 2018 - Teil 1(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2018/747ÖStZ 2018, 587 Heft 19 v. 15.10.2018

Die BFG-Rechtsprechung zur Übermittlung eines Anbringens per E-Fax sei bislang streng und habe ein E-Fax - genauso wie ein E-Mail - als rechtliches Nichts qualifiziert. Was unter einem E-Fax zu verstehen ist, sei vom VwGH im Rahmen eines Revisionsverfahrens klargestellt worden. Der VwGH habe entschieden, dass ein E-Fax nicht mit einem E-Mail gleichzusetzen und kein "rechtliches Nichts" sei sondern ggf ein behebbarer Mangel vorliege.

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