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BFH: Erdienbarkeit ist bei Finanzierung der Pensionsansprüche eines Gesellschafter-Geschäftsführers über Gehaltsumwandlung nicht zu prüfen (Eversloh, RdW 2018/403, S. 543)

Artikelrundschau August 2018 - Teil 1Allgemeines - international, EU-Recht, AuslandsbeziehungenMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2018/737ÖStZ 2018, 586 Heft 19 v. 15.10.2018

Eine Pensionszusage an einen GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) unterliege besonderen Anforderungen, um zu vermeiden, dass das Finanzamt ihre betriebliche Veranlassung bezweifelt und eine verdeckte Gewinnausschüttung annimmt. Ua fordere der BFH für beherrschende GGF, dass der Zeitraum zwischen Erteilung der Zusage und dem angenommenen Rentenbeginn mindestens zehn Jahre beträgt (sog Erdienungszeitraum). Fraglich war, ob eine aus Entgeltumwandlung finanzierte Pensionszusage dazu führt, dass die betriebliche Veranlassung bei späterer Erteilung der Zusage infrage steht. Dazu habe sich der BFH im Urteil vom 7. 3. 2018, I R 89/15, positioniert.

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